Lächelnde Patientin im Krankenbett mit betreuender Person daneben.

Fragen zum Ambulanten Hospizdienst

Der ambulante Hospizdienst der Hospizgruppe Ingelheim bietet Begleitung für schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrem vertrauten Umfeld, sei es zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus.

1. Was genau ist ein ambulanter Hospizdienst?

 

Der ambulante Hospizdienst der Hospizgruppe Ingelheim ist eine Einrichtung, die primär psychosoziale und emotionale Begleitung für Menschen in der letzten Lebensphase anbietet. Ziel ist es, den Betroffenen und ihren Angehörigen beizustehen und ihnen ein Sterben in Würde und möglichst schmerzfrei im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Die Begleitung erfolgt durch qualifizierte ehrenamtliche Hospizbegleiter, die von hauptamtlichen Koordinatorinnen geleitet werden.

2. Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?

 

Jeder Mensch, der an einer schweren, unheilbaren und fortschreitenden Erkrankung leidet und sich in der letzten Lebensphase befindet, kann die Unterstützung der Hospizgruppe Ingelheim anfordern. Dies gilt unabhängig von Alter, Herkunft, Religion oder finanzieller Situation.

3. Was genau leisten die ehrenamtlichen Hospizbegleiter?

 

Die Begleitung ist nicht-medizinischer und nicht-pflegerischer Natur. Sie beinhaltet vor allem:

  • Zeit schenken: Zuhören, Gespräche führen, einfach da sein.
  • Entlastung für Angehörige: Wachen, damit Angehörige Freiräume für Erholung, Einkäufe oder Erledigungen haben.
  • Praktische Hilfen: Vorlesen, kleine Erledigungen oder Begleitung bei Spaziergängen.
  • Emotionale Unterstützung: Trost spenden und Sorgen teilen.
  • Informations- und Beratungsfunktion in Abstimmung mit den hauptamtlichen Koordinatoren.

4. Sind die Leistungen kostenlos?

 

Ja. Die Begleitung und Beratung durch den ambulanten Hospizdienst der Hospizgruppe Ingelheim ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen kostenlos. Wir finanzieren uns durch Zuschüsse der Kranken- und Pflegekassen und einem sehr großen Teil über Spenden.

5. Übernehmen die Hospizbegleiter auch pflegerische oder medizinische Aufgaben?

 

Nein. Die Hospizbegleiter übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten (wie Waschen, Anziehen, Medikamentengabe) oder hauswirtschaftliche Aufgaben. Diese werden vom ambulanten Pflegedienst, dem Hausarzt oder der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geleistet. 

Die Hospizbegleiter ergänzen diese professionellen Dienste durch ihre emotionale Präsenz.

6. Was ist der Unterschied zur SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung)?

 

Schwerpunkt 

Ambulanter Hospizdienst:  Psychosoziale und emotionale Begleitung (Ehrenamt)

SAPV:                                     Palliativmedizinische und -pflegerische Behandlung (Hauptamtliche Fachkräfte)

 

Personal

Ambulanter Hospizdienst:  Ehrenamtliche Begleiter unter hauptamtlicher Koordination

SAPV:                                     Speziell geschulte Ärzte und Pflegefachkräfte (Palliativteams)

 

Leistung

Ambulanter Hospizdienst:  Zuhören, Da-Sein, Entlastung der Angehörigen

SAPV:                                     Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Rufbereitschaft rund um die Uhr

 

Voraussetzung

Ambulanter Hospizdienst:  Bedarf an Begleitung in der letzten Lebensphase

SAPV:                                      Komplexe Symptome oder hoher Versorgungsbedarf, ärztliche Verordnung notwendig

 

Die Hospizgruppe Ingelheim e.V. arbeitet eng mit der SAPV zusammen um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten.

7. Wer begleitet die Angehörigen?

 

Die Unterstützung richtet sich immer an den gesamten Lebenszusammenhang des sterbenden Menschen, d.h., die Angehörigen werden aktiv mit einbezogen. Die Ambulanten Hospizdienste bieten auch Trauerbegleitung nach dem Tod des geliebten Menschen an.

8. Wie kann ich Unterstützung anfordern?

 

Ein Anruf bei der Hospizgruppe Ingelheim e.V. (06132 / 714981) genügt. Ein hauptamtliche Koordinatorin vereinbart einen Termin für ein ausführliches Erstgespräch, um den individuellen Bedarf zu klären und eine passende ehrenamtliche Begleitung zu vermitteln. Eine ärztliche Verordnung ist für die ehrenamtliche Begleitung nicht zwingend erforderlich.

9. Kann ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht im Hospizdienst besprechen?

 

Ja. Gerne können Sie von uns eine Mappe mit umfassende Patientenverfügung mit Vorsorgevollmachten für Rechtsgeschäfte, Betreuungsverfügungen, Behandlungsvereinbarungen und Vollmacht für Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten bei uns zum Preis von 10,00 erhalten. 

 

Die Beratung ist durch unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen völlig kostenlos.

 

Hospizgruppe Ingelheim e.V. 

Talstraße 84

55218 Ingelheim

 

Tel.: 06132 / 714981

Fax: 06132 / 714982 

E-Mail: info@hospizgruppe-ingelheim.de

 

Spendenkonto Ambulanter Dienst:

Sparkasse Rhein-Nahe

DE85 5605 0180 0017 0544 87

MALADE51KRE

 

Spendenkonto Hospiz Sophia:

Volksbank Darmstadt Mainz

DE28 5519 0000 0117 9740 14
MVBMDE55

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