
Unterstützung bei einer Patientenverfügung
Wofür sollte ich denn überhaupt Vorsorge treffen? Was kann denn schon passieren?
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenständig regeln kann. Das umfasst nicht nur die Frage nach Hilfe durch Andere (Familienangehörige oder Freunde), sondern auch die Fragen, wer im Falle mein Vermögen verwaltet, Bankgeschäfte regelt oder eben benötige Hilfen organisiert.
Wer für sich verhindern möchte, dass im Ernstfall ein staatlich bestellter Betreuer die wichtigen Angelegenheiten regelt, sollte vorsorgen - mit einer Patientenverfügung.
"Kein Recht ohne Vollmacht"
Ohne „Vertretungsvollmacht“ darf niemand für einen anderen Menschen Entscheidungen treffen, egal ob es um Gesundheit, Finanzen oder die Wohnung geht. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz.
Nur Eltern dürfen für ihre minderjährigen Kinder entscheiden. Für alle anderen setzt ein Gericht – manchmal im Eilverfahren – bei Bedarf einen Betreuer ein. Das ist oft ein Angehöriger, aber nicht immer. Und es kann durchaus passieren, dass es nicht derjenige ist, den sich der Betreute wünscht." (Quelle: Stiftung Warentest).
Das heißt auch, dass Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern keine Rechte haben, wenn nicht eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Gerne können Sie die umfassende Patientenverfügung mit Vorsorgevollmachten für Rechtsgeschäfte, Betreuungsverfügungen, Behandlungsvereinbarungen und Vollmacht für Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten bei uns zu einem Preis von 10,00 € erwerben.
Die Beratung ist durch unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen völlig kostenlos.
Die wesentlichen Punkte einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer volljährigen Person für den Fall, dass sie ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlungen nicht mehr selbst äußern kann (z.B. aufgrund einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder Demenz).
Zweck: Sie regelt im Voraus, ob und in welchem Umfang bestimmte medizinische Maßnahmen (z.B. lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung) in konkreten Behandlungssituationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.
Verbindlichkeit: Eine wirksame Patientenverfügung ist für alle Beteiligten – Ärzte, Pflegekräfte, Bevollmächtigte oder Betreuer – bindend.
Form: Sie sollte schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden.
Inhalt: Es ist wichtig, die Behandlungssituationen und die gewünschten bzw. abgelehnten Maßnahmen so konkret wie möglich zu formulieren.
Ergänzung: Es ist ratsam, zusätzlich eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, um eine Vertrauensperson zu bestimmen, die den in der Patientenverfügung festgelegten Willen umsetzt.
Aktualisierung: Obwohl die Verfügung zeitlich unbegrenzt gültig ist, wird empfohlen, sie regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls mit Datum und erneuter Unterschrift zu bestätigen, um ihre Aktualität zu bekräftigen.
Die Vorsorgemappe besteht ausfolgenden Teilen:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht für Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten
- Betreuungsverfügung
- Vollmacht für Rechtsgeschäfte aller Art
- Behandlungsverfügung
- Gedanken zu meinem Sterben
- Hinweise und Empfehlungen zur Selbstbestimmung am Lebensende
- Notfallkarte
Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen oder einfach eine Beratung zum Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften ab dem 01.01.2023
Das Notvertretungsrecht nach § 1358 im BGB befähigt Ehegatten und Lebenspartner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in Angelegenheiten der Gesundheitssorge sich gegenseitig zu vertreten, wenn aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit der Ehepartner entscheidungsunfähig ist.
Dieses Recht gilt für sechs Monate und setzt voraus, dass keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt.
Hospizgruppe Ingelheim e.V.
Talstraße 84
55218 Ingelheim
Tel.: 06132 / 714981
Fax: 06132 / 714982
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